Auf gar keinen Fall sollte man sogleich in die Bibliothek laufen und ziellos hier und da etwas lesen, das möglicherweise relevant sein könnte. Erst recht bringen Exzesse im Kopierraum nicht viel – außer zahlreichen ungelesenen Texten, sprich Altpapier. Auch von spontanen Gruppendiskussionen rate ich dringend ab. All das ist üblich, weil es scheinbar für Beruhigung sorgt, aber in der Regel absolut nutzlos.
Empfehlenswert ist vielmehr, sich ein ruhiges Plätzchen zu suchen und den Sachverhalt der Hausarbeit wie eine Klausur zu lösen. Dann hat man nach wenigen Stunden schon eine hervorragende Basis. Natürlich ist es dabei – anders als bei einer echten Klausur – nicht verboten, den einen oder anderen kurzen Blick in einen Kommentar zu werfen, um etwa bei Definitionen nicht unnötig Zeit zu verschenken. Wer Zeit sparen möchte, kann die Lösung zudem unmittelbar „in den Computer“ schreiben.
Der erste Schritt sollte immer sein zu versuchen, ein Problem durch eigenes Nachdenken zu lösen, und zwar allein mithilfe des Gesetzestextes und der juristischen Methodik. Zwar wird derjenige, der so vorgeht, wahrscheinlich keine gänzlich neuen Argumente finden. Aber ein geschulter Korrektor merkt sofort, ob jemand bei der eigenen Darstellung fremde Ausführungen zugrundelegt oder ob er zunächst mit eigenen Worten eine Problemlösung versucht und erst danach Argumente, die andere Autoren schon gefunden haben, mit Fundstellen untermauert. Letzteres ist viel besser, um das Problem zu durchdringen, und eine daran orientierte Problemdarstellung bringt meist auch mehr Punkte.
Hier gilt das so genannte Parkinsonsche Gesetz, das von dem Soziologen Cyril Northcote Parkinson stammt: Arbeit dehnt sich in genau dem Maße aus, wie Zeit für ihre Erledigung zur Verfügung steht – und nicht nur in dem Maße, wie komplex sie tatsächlich ist.
Diese Erkenntnis lässt sich auf juristische Hausarbeiten übertragen. Mein Ratschlag lautet deshalb: Setzen Sie sich einen klar definierten zeitlichen Rahmen, der ungefähr drei Wochen umfassen sollte. Die letzte Woche sollte dem Feinschliff vorbehalten sein, also dem Literaturverzeichnis, den Fußnoten, der Rechtschreibung und Grammatik sowie den Formalien.
Offiziell sind Absprachen zum Aufbau und Inhalt der Arbeit unzulässig.
Natürlich sehen vier Augen in der Regel mehr als zwei. Aber nicht immer sind auch zwei (oder mehr) Gehirne schlauer als eins. So kann die Zusammenarbeit mit Kommilitonen einerseits leicht Zweifel verursachen, weil man in Hausarbeitszeiten empfänglich ist für Verunsicherungen. Dabei ist das, was man selber gründlich durchdacht hat, oftmals richtig. Andererseits ist man gerade in einer Diskussion gezwungen, den eigenen Lösungsansatz zu überdenken, und meist zeigen sich erst bei intensiver Debatte Schwachstellen in der Argumentation. Aber genau hier liegt das Problem: Hausarbeiten sollen eigenständige Leistungen sein. Dazu gehört nun einmal auch das Selberdenken.
Nein, den gibt es nicht.
In der Regel ja, weil Definitionen fremde Gedanken enthalten und sich meist nicht aus dem Gesetz ergeben. Und mit fremden Federn darf man sich nun einmal nicht schmücken.
„Den“ Korrektor gibt es sowieso nicht. Der eine geißelt, wenn der Gutachtenstil nicht sklavisch eingehalten wird, der andere ist irritiert, wenn Meinungsstreitigkeiten nicht „Schema F“ entsprechen (1. Ansicht, 2. Ansicht, …, Streitentscheidung) – die Mehrheit korrigiert aber glücklicherweise mit Augenmaß.
Besonders wichtig sind Genauigkeit beim Erfassen und Herausarbeiten der maßgeblichen Probleme, das Geschick bei der Darstellung der rechtlichen Probleme, die Präzision, Tiefe und Überzeugungskraft der Argumentation sowie die richtige Schwerpunktsetzung (das heißt das Verhältnis des Umfangs der Ausführungen von Haupt- und Nebenproblemen).
Ich leide, wenn leicht vermeidbare Fehler gemacht werden, zum Beispiel die Formalien nicht stimmen. Keinen guten Eindruck hinterlassen auch Rechtschreib- und Grammatikfehler. Und was ich schon immer einmal loswerden wollte – auch stellvertretend für viele meiner Kolleginnen und Kollegen: „Rechtssprechung“ ist schauderhaft!
Ich halte gar nichts davon, pauschal Bücher auf den Index zu setzen und für „verdächtig“ oder sogar „nicht zitierfähig“ zu erklären. Das ist unwissenschaftlich! Wer einen eigenen klugen Gedanken veröffentlicht, hat verdient, dass er zitiert wird. Es gibt aus wissenschaftlicher Sicht überhaupt keinen Sachgrund, ein mittelmäßiges Lehrbuch einem guten Skript vorzuziehen. Aber: Viele Korrektoren reagieren allergisch auf das Zitieren von Skripten, vor allem wenn sie von privaten Repetitorien stammen. Darauf sollte man unbedingt Rücksicht nehmen und – auch wenn es im Einzelfall wissenschaftlich falsch ist – darauf verzichten, solche Literatur zu verwenden.
Getrost ignorieren darf man in der Regel Bücher mit dem Adjektiv „leicht“ im Titel und andere Werke ohne wissenschaftlichen Anspruch. Die Studienkommentare von Wolfgang Joecks gehören ganz sicher nicht dazu und können unbedenklich zitiert werden.
Generell gilt, dass man eine Hausarbeit nicht „zergliedern“ sollte. Es gibt keinen Sachgrund, zum Beispiel den „Tatbestand“ sklavisch immer zu untergliedern in „Objektiver Tatbestand“ und „Subjektiver Tatbestand“. Ist beides unproblematisch, darf man getrost alles unter der Überschrift „Tatbestand“ formulieren. Dies lässt sich natürlich auf alle anderen Rechtsgebiete übertragen. Wichtig ist der Inhalt. Der Gliederung kommt nur eine Hilfsfunktion zu, sie dient lediglich dazu, dem Gedankengang leichter folgen zu können.
Auf der ersten Seite! In einem solchen Fall muss jeder einzelne Satz auf den Prüfstand. Man sollte gedanklich jeden Satz streichen und sich dann fragen, ob der Gedankenfluss noch stimmt. Ist dies nach der gedanklichen Streichung immer noch der Fall, war der Satz überflüssig und kann, ja muss sogar gestrichen werden. Ich kenne keine einzige Arbeit, in der kein Kürzungspotential steckt.
Vom ersten Tag an konzentriert arbeiten, realistische Zwischenziele definieren und nach deren Erfüllung ordentliche Pausen einlegen und mindestens zwei Tage vor der Ausgabe des Sachverhalts einen gründlichen Blick in mein Buch „Juristische Arbeiten erfolgreich schreiben“ werfen.